Malte Thießen

Computer – Macht – Raum

Debatten um regionale Rechenzentren in der Bundesrepublik der 1970er Jahre

Das Entsetzen war groß in Gütersloh. Ausgerechnet die ewige Konkurrentin, die Nachbarstadt Bielefeld, wurde Anfang der 1970er Jahre zur digitalen Partnerin Güterslohs auserkoren. Auf Anordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sollten beide Städte fortan ein gemeinsames Rechenzentrum betreiben. Für diesen Datenverbund gab es gute Gründe, waren Computer zu dieser Zeit doch groß und teuer. Mit einer »Kommunalen Datenverarbeitungszentrale« (KDVZ), wie das gemeinsam genutzte Rechenzentrum bezeichnet wurde, konnte man Rechenpower in die Region bringen und deren Kosten auf mehrere Schultern verteilen.

Bielefeld und Gütersloh waren von der digitalen Zwangsehe dennoch alles andere als begeistert. Während kritische Stimmen aus Bielefeld zumindest mit dem Argument besänftigt wurden, dass der Standort des Rechenzentrums vor Ort vorgesehen sei, gingen Politiker:innen in Gütersloh auf die Barrikaden: Die Einrichtung eines gemeinsamen Rechenzentrums mit Standort in Bielefeld schrieb aus ihrer Sicht einmal mehr die ständige Benachteiligung Güterslohs fest. »Ein tapferer Marsch« gegen die digitale Partnerschaft nahm seinen Lauf, wie ihn die Tageszeitung Die Glocke im November 1974 beschrieb.1 Für diesen Marsch mobilisierte man Unterstützung auf Landes- und Bundesebene. Der christdemokratische Oppositionsführer im nordrhein-westfälischen Landtag, Heinrich Köppler, reihte sich ebenso in den Gütersloher Abwehrkampf ein wie der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Kanzlerkandidat Rainer Barzel.2

Abb. 1: Digitalität in die Fläche bringen: Planungen des Landes NRW zur Errichtung von 25 »Kommunalen Datenverarbeitungszentralen« (Stand 1970). Landesarchiv NRW, Abt. R, NW 887, Nr. 1.

Ähnlich aufgeladene Diskussionen waren zu dieser Zeit im gesamten Bundesland zu hören. Ob im Ruhrgebiet, wo sich die Stadt Hamm gegen ein gemeinsames Rechenzentrum mit Lünen und Unna (s. Abb. 1, KDVZ Nr. 18) wehrte, oder im beschaulichen Münsterland, wo die Stadt Bocholt gegen einen Datenverbund mit der Nachbarstadt Borken protestierte (KDVZ Nr. 24) – digitale Zweckehen mutierten oft zum Zankapfel. Im Innenministerium, das seit Ende der 1960er Jahre den landesweiten Verbund von KDVZ plante, beobachtete man besorgt, wie hoch die Emotionen beim Thema Rechenzentren kochten. Statt der geplanten Verbünde machten sich »Auflösungserscheinungen« und »Spaltungen« breit, wie ein Ministerialbeamter Ende der 1970er Jahre in einem Rückblick festhielt.3 Letztlich war das Konfliktpotenzial der Rechenzentren zu groß. In einem Urteil vom 9. Februar 1979 stellte der Verfassungsgerichtshof NRW fest, dass das System der KDVZ zu tief in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreife – und daher unrechtmäßig sei. Der Marsch Güterslohs und anderer Städte für digitale Autonomie hatte sein Ziel erreicht.

Wie aber lassen sich derart scharfe Konflikte um Rechenzentren erklären? Warum mutierten Computer während der 1970er Jahre zu einer Art Spaltpilz, der Städte und Regionen auseinandertrieb? Und woher rührte das Interesse des Landes an einer »Zwangs-Eingliederung«4 von Städten in einen Verbund von Rechenzentren, wie sie die Zeitschrift Computerwoche 1979 kritisierte? Wie also hingen digitale Ungleichheit, Regionen und Räume zusammen?

Source profile

Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zur Verordnung über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen im Lande NRW (VerfGH 7/78), 9. Februar 1979
https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1990_und_vorher/790209_7-78.pdf Springe zu Quelle

Rechenzentren als Raumordnung und Machtfrage

Antworten auf diese Fragen finden wir nicht allein im Computer, sondern ebenso im Raum – in Regionen und Städten, die seit den späten 1960er Jahren mit Rechenzentren verbunden werden sollten. Denn digitale Netze warfen auf einmal Machtfragen auf, anhand derer Beziehungen zwischen Städten und Regionen sowie Raumordnungen und Selbstverständnisse verhandelt wurden. Beim Auf- und Ausbau von Rechenzentren ging es daher nie nur um Technik, sondern ebenso um ganz Grundsätzliches: um regionale Wertigkeit und Wirtschaftskraft, um traditionelle Infrastrukturen und Verkehrswege. Die Geschichte von Rechenzentren mündet daher in ein Plädoyer für eine Digitalgeschichte als Regionalgeschichte.5 Digitalität und Räumlichkeit hingen eng miteinander zusammen, im Übrigen bis heute, wie aktuelle Debatten um abgehängte Regionen und »digitale Milchkannen« beweisen. Auf diese aktuellen Entwicklungen komme ich im Fazit meines Beitrags zurück.

Regionalgeschichte eröffnet der Digitalgeschichte die dritte Dimension, den Raum. In der Fläche können wir gesellschaftliche Auswirkungen von digitalen Netzwerken nachvollziehen, mit denen Computer in Regionen ankamen, wenngleich in unterschiedlichem Tempo. Denn als Erstes profitierten große Wirtschaftsstandorte und Universitätsstädte von Rechenzentren, die bei Überkapazitäten auch die Peripherie mit Rechenleistung versorgten. Schon die Lage von Rechenzentren stand daher für die wirtschafts- und bildungspolitische Relevanz von Orten. Wer nah an der Zentrale saß oder eng in die Infrastruktur des Rechenzentrums angebunden war, genoss eine höhere Datenpriorität und ein entsprechendes Standing in der Region. An der Peripherie hingegen fehlte mit der Rechenleistung nicht nur digitales, sondern ebenso wirtschaftliches und politisches Prestige. Der Auf- und Ausbau von Rechenzentren wirbelte daher regionale Machtstrukturen durcheinander, wie es David Gugerli und Ricky Wichum am Stuttgarter Beispiel Anfang der 1970er Jahre mit entsprechenden Raummetaphern beschreiben:

»Etablierte Standorte wurden zu degradierten Aussenstellen [sic] mit bekanntem Verfallsdatum, Kernstücke der neuen Ausrüstung bekamen eine prominente Adresse, Personal wurde anders verteilt, bestehende Verbindungen gekappt, Umfahrungen eingerichtet und Abkürzungen angeboten. Auch das Organigramm war neu entworfen und die Zuständigkeiten neu bestimmt worden.«6

In regionalgeschichtlicher Perspektive können wir also nicht nur digitale Raumordnungen und Raumbeziehungen in den Blick nehmen. Darüber hinaus wird in der Region nachvollziehbar, wie Computer Selbstbilder und soziale Ordnungsvorstellungen prägten – und gerade deshalb für Konflikte sorgten. Regionalgeschichte erweitert damit unsere Perspektive auf die digitale Transformation, um den Computer nicht nur von der Technik, sondern ebenso vom Menschen zu denken.7 Räume und Regionen ebnen uns »Wege in die digitale Gesellschaft«,8 auf denen wir Digital- als Gesellschaftsgeschichte erkunden können.

Rechenzentren als Raumordnung und Machtfrage

Die Rechenzentren der 1970er Jahre eröffnen für solche Erkundungen ein sehr ergiebiges Forschungsfeld.9 Denn sie markieren zugleich eine Sattelzeit der Digitalisierung, in der Computer omnipräsent und wenig später zum alltäglichen Konsumgut werden sollten.10 Noch während der 1960er Jahre waren Computer in der Bundesrepublik ein ziemlich exklusives Geschäft gewesen. Großrechner oder gar Rechenzentren blieben wenigen Konzernen und Kommunen vorbehalten, die Computer zu horrenden Summen mieteten. Die frühe Exklusivität des Computers sorgte zunächst indes noch kaum für Konflikte. Computer waren so groß, so teuer und so aufwändig im Betrieb, dass sie einem Großteil bundesdeutscher Unternehmen, Städte und Regionen schlichtweg als viel zu unattraktiv erschienen.11 Während Mitte der 1960er Jahre zumindest erste nordrhein-westfälische Großstädte mit Rechenzentren an den Start ins digitale Zeitalter gingen, blieben viele Landkreise aus Kostengründen zurückhaltend, wie ein Referent im nordrhein-westfälischen Innenministerium zum Stand der Digitalisierung Ende 1964 festhielt: »Bei den Landkreisen hat der Gedanke der elektronischen Datenverarbeitung noch kaum Fuß gefaßt, weil selbst bei den großen Kreisen eine eigene Anlage nicht wirtschaftlich ausgelastet werden kann.«12 Digitalität musste man sich während der 1960er Jahre selbst als Kreis und Kommune also erst einmal leisten können.

Die allmählich zunehmende Bedeutung der EDV für effektive Verwaltungsprozesse beförderte dann Ende der 1960er Jahre – v.a. wegen der anhaltend hohen Betriebskosten – Versuche, regionale Datenverbünde aufzubauen, wie sie oben am Beispiel der KDVZ präsentiert worden sind. Der Aufbau gemeinsamer Rechenzentren wurde somit als wichtiger Schritt zur »Dezentralisierung« des Computers verstanden, was aus heutiger Perspektive irritieren könnte. In zeitgenössischer Perspektive jedoch erschienen Verbünde für Großrechenanlagen als ein Weg zur Überwindung der bisherigen Exklusivität an wenigen Datenzentralen, da Digitalität im Verbund besser verteilt werden konnte. Diese Dezentralisierung darf dennoch nicht als flächendeckende Versorgung mit Computerleistungen missverstanden werden, im Gegenteil. Digitale Infrastrukturen wie Standleitungen für den Datentransfer waren bis Ende der 1970er Jahre eher selten. Die Datenfernübertragung (DfÜ) wurde daher lange Zeit als »Turnschuhnetz«13 oder als »Auto-Processing«14 verspottet. Gemeint war damit, dass Daten in Form von Lochkarten und Magnetbändern zu Fuß oder eben im Auto vom Nutzer zum Rechner transportiert wurden.

Je mehr sich die EDV während der 1970er Jahre als Wirtschaftsstandard etablierte, desto stärker wurde um Standorte von Rechenzentren gestritten. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch Güterslohs Kampf für digitale Autonomie nachvollziehen. Der geplante Standort des Rechenzentrums in Bielefeld hätte Gütersloh zur digitalen Peripherie degradiert, die sich am Bielefelder Zentrum hätte ausrichten müssen. Eine digitale Degradierung erschien aus Gütersloher Perspektive umso skandalöser, weil die Stadt bereits Ende der 1950er Jahre ein eigenes Rechenzentrum aufgebaut und den Computer als Starthilfe für die heimische Wirtschaft vermarktet hatte.15

Ein großer Streitpunkt lag in der Standardisierung von Arbeitsprozessen, die die Rechenzentren erzwangen. Eine Digitalisierung bislang analoger Arbeitsprozesse erforderte eine erhebliche Anpassung von Arbeitsschritten an die Logik der Maschine. Diese »Verdatung« sorgte für sich schon häufig für erheblichen Ärger, weil etablierte Arbeitsschritte und liebgewonnene Routinen auf einmal den Anforderungen des Computers gehorchen mussten. Besonders groß war der Ärger indes an der Peripherie von Rechenzentren, da sich diese Einrichtungen an den Standards der Zentrale ausrichten mussten. In dem oben genannten Interview mit der Computerwoche brachte der Wittener Oberstadtdirektor, Emil Dreidoppel, dieses Phänomen als Kernproblem der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen sichtlich genervt auf den Punkt. Die Stadt Witten war Mitte der 1970er Jahre zur Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum in Hagen (s. Abb. 1, KDVZ Nr. 19) verpflichtet worden, was Dreidoppel in der Computerwoche als digitale Bevormundung brandmarkte:

»Es wird einmal eingegriffen in unsere Organisationshoheit. […] wir können nicht entscheiden, wo wir was machen wollen. […] Es werden uns durch die Datenverarbeitungszentrale Maßgaben vorgegeben, die uns zwingen, wenn wir diese Anlage benützen wollen, unsere Organisation auch darauf einzurichten.«16

Solche Eingriffe in das Selbstverständnis von Städten wogen Mitte der 1970er Jahre umso schwerer, weil Computer in dieser Zeit als Verwandler von Verwaltungen beworben wurden. Sowohl die Expansion des Sozialstaats als auch eine schnellere Bearbeitung von Anfragen der Bürger:innen sollten maßgeblich auf neuen Verfahren der EDV beruhen.17 Die Digitalisierung von Stadtverwaltungen markiert damit Veränderungen im Selbstverständnis des Sozialstaats, wie sie Gelsenkirchen bereits 1970 propagiert hatte. Demnach ebne der Computer einen Wandel von der »Hoheitsverwaltung zur Leistungsverwaltung«18 und verändere so das Antlitz von Staatlichkeit überhaupt. Je mehr sich der Computer zur Visitenkarte moderner Verwaltungen mausern sollte, desto wichtiger wurde nun also eine Anbindung ans Rechenzentrum, mit der sich Städte als leistungsorientierte Kommunen legitimierten.

Ein weiterer Streitpunkt lag im ausgesprochen schlechten Timing des Ausbaus von Rechenzentren. Denn seit Anfang der 1970er Jahre schlug man sich in Nordrhein-Westfalen mit Planungen des Landes für eine »Kommunale Gebietsreform« herum, die viele Städte ihre Eigenständigkeit kosten sollte. In Klein- und Mittelstädten gingen Bürger:innen »gegen den Imperialismus der Großstädte« auf die Straße und riefen zum Widerstand gegen Eingemeindungen auf. »Bleibt stur trotz Diktatur«,19 wurde beispielsweise auf einem Transparent auf einer Demonstration gegen die Gebietsreform 1973 in Wattenscheid gefordert. Viele Großstädte nutzten das strategische Moment der Gebietsreform hingegen, um ihren Einflussbereich zu erweitern.20 Der Computer gab ihnen dafür willkommene Hebel an die Hand.

Obwohl Rechenzentren und Gebietsreform auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun hatten, lagen die Parallelen zwischen Datenverbünden und kommunaler Neugliederung für die Zeitgenoss:innen auf der Hand. Konflikte um Rechenzentren waren damit auch im Wortsinn vorprogrammiert. Insbesondere Großstädte, die durch die Gebietsreform zu Oberzentren aufgewertet wurden, kämpften beim Aufbau von Rechenzentrums-Verbünden mit harten Bandagen, um Einflusszonen und Wirtschaftsbeziehungen mit Hilfe digitaler Infrastrukturen zu verbessern.

So wiesen Verantwortliche der Stadt Gelsenkirchen 1970 im Zuge der Planung der Datenverarbeitungszentralen darauf hin, dass der zukünftige Zuschnitt einer gemeinsamen KDVZ (s. Abb. 1, KDVZ Nr. 22) mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck und Wattenscheid – mit dem Standort des Rechenzentrums in Gelsenkirchen – noch um den Landkreis und die Stadt Recklinghausen (KDVZ Nr. 23) erweitert werden solle, weil »die Stadt Gelsenkirchen regionale Bedeutung durch ihre Ausstrahlungen und Beziehungen«21 bis weit nach Recklinghausen habe. Ein größerer Verbund würde zudem einen Einzugsbereich von gut einer Million Einwohnern abstecken und damit der wirtschaftlichen Bedeutung Gelsenkirchens gegenüber Bochum und Dortmund Rechnung tragen. Gelsenkirchens Versuch einer digitalen Vereinnahmung Recklinghausens war letztlich also handfeste Standortpolitik, mit der Gelsenkirchen seinen Einfluss im Revier abstecken und im ständigen Wettbewerb der Städte punkten wollte. Recklinghausen war von solchen digitalen Übernahmephantasien hingegen wenig begeistert und wollte sich lieber mit einer KDVZ Richtung Münsterland (Nr. 25) orientieren, sodass Gelsenkirchen am Ende mit Bottrop eine Datenverarbeitungszentrale bildete, die im Übrigen bis heute als »Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitungszentrale Emscher-Lippe« (gkd-el) aktiv ist.22

Noch eine letzte Entwicklung prägte den Umgang mit Computern während der 1970er Jahre. Seit Mitte des Jahrzehnts wurden die Geräte allmählich kompakter und günstiger. Die digitale Dominanz großer Rechenzentren kam damit allmählich an ihr Ende. Selbst kleinere Kommunen und mittelständische Betriebe konnten sich Digitalität nun leisten und eigene Computeranlagen in Betrieb nehmen. Große Verbünde und Netzwerke, wie sie als Kommunale Datenverarbeitungszentralen für ganz NRW etabliert werden sollten, erschienen an der digitalen Peripherie nun also noch unattraktiver. Auch in dieser Hinsicht waren die 1970er Jahre eine Sattelzeit der digitalen Transformation. Weil der Computer nun wirklich »dezentral« auch in unserem heutigen Verständnis genutzt wurde, konnte die EDV in den meisten Kommunen und Unternehmen Einzug halten.

Die Quelle: Computernutzung und digitale Autonomie als Verfassungsgrundsatz

All diese Entwicklungen zeigen sich wie unter einem Brennglas in dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs vom 9. Februar 1979. Mit seinem Urteil »über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen« schrieb der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rechts- und Digitalgeschichte. Zunächst einmal könnte man fragen, warum sich ausgerechnet ein Landesverfassungsgericht mit Rechenzentren beschäftigte, da diese doch für Grundsätze der Staatsorganisation zuständig sind. Die Frage verweist indes einmal mehr auf die grundsätzlichen Auseinandersetzungen, die vor dem Verfassungsgerichtshof anhand des Computers geführt wurden.

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Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zur Verordnung über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen im Lande NRW (VerfGH 7/78), 9. Februar 1979 https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1990_und_vorher/790209_7-78.pdf

Sprachlich sind juristische Urteile mitunter harte Kost, so auch in diesem Fall. Die Quelle ist durchzogen von Bezügen auf die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens (LV), auf das »Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit« (KGAG), mitunter sogar auf das Grundgesetz (GG). Hinzu kommen Verweise auf das »Gesetz über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen«, das sogenannte ADV-Organisationsgesetz (ADVG) von 1974, mit dem die Landesregierung den Aufbau der KDVZ regeln wollte. Trotz dieser etwas sperrigen Lektüre lohnt sich ein Blick in die Quelle. Denn mit dem Urteil vom 9. Februar 1979 erklärte der Verfassungsgerichtshof nicht nur die Planung und Nutzung von Rechenzentren zu einem Grundrecht kommunaler Selbstverwaltung – und damit zu einem Verfassungsgrundsatz. Darüber hinaus stellt das Urteil eine besondere Quelle dar zur Erforschung von Wechselwirkungen zwischen Computern, Räumen und Machtverhältnissen.

Den Anstoß zur Verhandlung am Verfassungsgerichtshof gaben Beschwerden mehrerer Städte (u.a. Hamm, Mülheim und Solingen, weitere Städte wie Witten folgten) gegen ihre vom Land vorgesehene Eingliederung in Kommunale Datenverarbeitungszentralen. Gütersloh hatte übrigens mit seinem »tapferen Marsch« gegen Bielefeld schon zuvor Erfolg gehabt und daher auf eine Verfassungsbeschwerde verzichten können.

Am 22. März 1978 zog die Stadt Mülheim23 nach Düsseldorf vor den Gerichtshof, um sich über die Eingliederung in ein Rechenzentrum in Essen zur Bildung einer gemeinsamen KDVZ Nr. 12 (s. Abb. 1) zu beschweren. Nach gut einem Jahr Verhandlungen mit den Städten Mülheim und Essen, der Landesregierung und dem Landtag kam das Gericht zu seinem Urteil:24 Die vom Land vorgesehene Eingliederung von Städten in Rechenzentrums-Verbünde beschneide die kommunale Selbstverwaltung so sehr, dass die Planung der KDVZ unrechtmäßig sei. Das Gericht folgte damit in allen Punkten der Beschwerde der Stadt Mülheim, die zu Beginn der Urteilsbegründung wie folgt zusammengefasst wurde:

»Die Festlegung von Einzugsbereichen für die Bildung gemeinsamer KDVZ greife tief in die Organisationshoheit der Gemeinden ein. Sie enthalte wichtige Weichenstellungen für die weitere Arbeit der Gemeinden und beeinflusse nachhaltig Inhalt und Form ihrer Aufgabenwahrnehmung. Es gehe dabei nicht um eine eng begrenzte Kompetenzabgabe, sondern vielmehr darum, daß die betroffenen Gemeinden mit dem Medium der Aufgabenbewältigung Befugnis und Herrschaft über ihre Verwaltung aufgeben und mit anderen kommunalen Einheiten teilen müßten, und zwar auf der ganzen Breite des kommunalen Wirkungskreises.« (Quelle, S. 7)

Einfacher gesagt ging es vor Gericht keineswegs um Technik allein, sondern um »existenzielle Fragen«: um »Organisationshoheit« und »Herrschaft« (alle Zitate S. 7) und damit um Raumvorstellungen und Macht, die untrennbar mit Computern verbunden wurden.

Drei Schwerpunkte der Urteilsbegründung sind für die Digitalgeschichte besonders interessant, sodass sie im Folgenden näher beleuchtet werden. Zunächst einmal entzündete sich der Streit zwischen Land und Kommunen an einer Bewertung der Technik. Auf der einen Seite pochten die klagenden Städte auf technische Innovationen und kleinere Rechner, die große Verbünde überflüssig machen sollten. Sie führten die seit Mitte der 1970er Jahre verfügbaren kompakteren sowie günstigeren Computer als starkes Argument für eine »Wirtschaftlichkeit« (S. 8) und eigenständige EDV-Planung an. Auf Seiten des Landes stellte man diesem digitalen Autonomiebedürfnis als Gegenargument relativ apodiktisch die gewaltigen Großrechner entgegen. Hinweise der Städte »auf Fortschritte der Kleincomputer und der Mittleren Datentechnik seien verfehlt; denn auch zukünftig gehe es […] um dezentrale technische Abwicklung komplexer Vorgänge, in deren Mittelpunkt ein Großrechner stehen müsse«. Auch die »hohen Kosten im Bereich der ›Software‹« (beide Zitate S. 11) – der Begriff Software war zu dieser Zeit noch nicht selbstverständlich – waren aus Sicht des Landes schlagende Argumente für große Rechnerverbünde. Die Technik mutierte in dieser Auseinandersetzung also zu einem politischen Argument, mit dem Handlungsfelder und Kompetenzen begründet wurden.

Ein zweiter Schwerpunkt der Quelle sind Raumvorstellungen und Topografien, die in der Auseinandersetzung um Rechenzentren hervortraten. So zeigte sich die Stadt Mülheim an sich durchaus bereit für digitale Kooperationen, allerdings eben nicht mit einer vorgesehenen KDVZ in Essen, sondern mit der Kreisstadt Mettmann im Süden. Für diese Zusammenarbeit sprachen aus Mülheimer Sicht nicht nur bereits begonnene digitale Kooperationen mit Mettmann seit Ende der 1960er Jahre. Darüber hinaus untermauerte eine digitale Partnerschaft Mülheim-Mettmann eine Ausrichtung der Stadt gen Düsseldorf, zur Landeshauptstadt, sowie ins Bergische Land (S. 12). Die Landesregierung brachte dagegen eine ganz andere Raumordnung in Stellung. Sie schlug Mülheim »zum Ruhrgebiet und zum Ballungskern« (S. 7 und 12) zu, was die geplante Kooperation mit Essen begründete. Möglicherweise wollte Mülheim sich sowohl vom krisengeschüttelten Ruhrgebiet distanzieren als auch dem dominierenden Oberzentrum Essen entziehen, um mit dem kleineren Mettmann auf Augenhöhe digital zusammenzuarbeiten (S. 4-5). Darüber hinaus bot Mettmann dank gleicher Ausstattung mit einem Siemens-Computer für Mülheim zudem eine hohe Kompatibilität (S. 3).

Auf jeden Fall machen die Passagen deutlich, wie stark Rechenzentren in den 1970er Jahren zur Aushandlung von Raumordnungen sowie Raumbeziehungen dienten und damit als Medium für Selbst- und Fremdwahrnehmung. Mit der Entscheidungsfreiheit »bei der Wahl des Partners« (S. 10) für den Datenverbund standen damit Machtverhältnisse zur Diskussion – sowohl zwischen den Städten als auch zwischen Stadt und Bundesland.

Damit unterstreicht die Quelle drittens die Relevanz von Digitalität als Ordnung nicht nur von Räumen, sondern ebenso des Sozialen. In ihrem Urteil machten die Richter unmissverständlich klar, dass eine »Festlegung der Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen angesichts des faktischen Zwangs zur Automation den Entscheidungsspielraum der Gemeinden« und die »Wahrnehmung ihrer Aufgaben in zahlreichen Sachbereichen« beschränke. Mit dem Zwang zur Automation konstatierte der Verfassungsgerichtshof also einen steigenden Digitalisierungsdruck in Deutschland, der Ende der 1970er Jahre jegliche kommunale und staatliche Planung betraf – und begründete daher umso mehr eine digitale Autonomie. Je selbstverständlicher die Computer im Verwaltungsgeschäft wurden, desto selbstständiger musste demnach die Planung digitaler Infrastrukturen sein. Auch in diesem Sinne spiegelt die Quelle eine Sattelzeit der Digitalisierung und steht als Beleg, dass die bundesdeutsche Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt im digitalen Zeitalter angekommen war.

Fazit: Von digitalen Milchkannen und Flächengerechtigkeit

Digitale Raumordnungen spielen auch heute noch eine tragende Rolle. In politischen Diskussionen sind digitale Netze und Beziehungen nach wie vor virulent, vielleicht sogar mehr denn je. Denn seit den 2010er Jahren wird beispielsweise schnelles Internet vor Ort zunehmend als Faktor für zeitgemäße Lebensverhältnisse und sogar für das Wahlverhalten in Regionen verstanden. Das Magazin Der Spiegel brachte diesen Zusammenhang zwischen Digitalität und Räumlichkeit vor kurzem auf eine gängige Formel: »Wo der Weg zum Arzt weit ist und das Internet mies, profitiert oft die AfD.«25 Digitale Netze wie Glasfaser avancieren damit zu einem Seismographen für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere im Stadt-Land-Vergleich, die als sozialer Kitt unserer demokratischen Gesellschaft gelten.

Die Wurzeln dieser Ordnung des Sozialen durch digitale Raumordnungen lassen sich bis zu den Rechenzentren der späten 1960er Jahre zurückverfolgen. In den Debatten um die KDVZ schlägt sich der Beginn eines Paradigmas des Digitalen Zeitalters nieder, das seit den 1980er Jahren als »Flächengerechtigkeit« in Bezug auf den Ausbau von ISDN-Netzen diskutiert wurde, weniger später bei der Verteilung von Mobilfunkstationen sowie seit den 2000er Jahren bei der Einführung von Glasfasernetzen. Schon bei den Rechenzentren der 1960er und 1970er Jahre ging es bei solchen Debatten um Nähe und Distanz, um Zentrum und Peripherie, um den Anschluss an die »Datenautobahn« und um die Forderung, dass Digitalität nicht vom Raum abhängen, sondern gerecht in der Fläche verteilt sein müsse. Um »digitale Milchkannen« wurde also nicht erst im 21. Jahrhundert gerungen, wie man heute denken könnte, sondern bereits Jahrzehnte zuvor. Digitale Ungleichheit und Raumordnungen hingen und hängen seit jeher untrennbar miteinander zusammen. Sie eröffnen der Forschung daher neue Wege in die digitale Gesellschaft und ihren Wandel bis heute.

Footnotes

  1. 1
    »Ein tapferer Marsch des Kreises beginnt«, in: Die Glocke, 26.11.1974.
  2. 2
    »Kommt ein Rechtsstreit – oder löst Rainer Barzel heißes EDV-Problem?«, in: Die Glocke, 14.06.1975.
  3. 3
    Landesarchiv NRW, Abt. R, NW 1154, 80, Vermerk des Leiters der Abt. I im Innenministerium, 20.04.1979.
  4. 4
    »Dezentralisierung ist nicht nur ein Hardware-Aspekt«, in: Computerwoche, 26.10.1979.
  5. 5
    Malte Thießen, Digitalgeschichte als Gesellschaftsgeschichte: Perspektiven einer Regionalgeschichte der digitalen Transformation, in: Ricky Wichum/Daniela Zetti (Hg.), Zur Geschichte des digitalen Zeitalters, Wiesbaden 2022, S. 53-75.
  6. 6
    David Gugerli/Ricky Wichum, An den Grenzen der Berechenbarkeit. Supercomputing in Stuttgart, Zürich 2021, S. 13.
  7. 7
    Vgl. dazu die weiterführenden Überlegungen bei Malte Thießen, Varianten des digitalen Wandels. Perspektiven einer Regionalgeschichte der digitalen Transformation, in: Matthias Frese/Thomas Küster/Malte Thießen (Hg.), Varianten des Wandels. Die Region in der jüngsten Zeitgeschichte 1970-2020, Paderborn 2023, S. 409-430.
  8. 8
    Frank Bösch, Perspektiven der Zeitgeschichte im digitalen Zeitalter, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 72 (2024), H. 2, S. 346-361.
  9. 9
    Julia Fleischhack, Eine Welt im Datenrausch. Computeranlagen und Datenmengen als gesellschaftliche Herausforderung in der Bundesrepublik Deutschland (1965-1975), Zürich 2016; zu lokalen und regionalen Kontexten von Rechenzentren vgl. auch die Pionierstudie von Monika Dommann/Hannes Rickli/Max Stadler (Hg.), Data Centers. Edges of a Wired Nation, Zürich 2020.
  10. 10
    Jürgen Danyel/Annette Schuhmann, Wege in die digitale Moderne. Computerisierung als gesellschaftlicher Wandel, in: Frank Bösch (Hg.), Geteilte Geschichte. Ost- und Westdeutschland 1970-2000, Göttingen 2015, S. 283-319; Michael Homberg, Datenarbeit. Der Anbruch des digitalen Zeitalters und die Entwicklung von Computer-Dienstleistungen in der Bundesrepublik, in: Sabine Pfeiffer u.a. (Hg.), Digitalisierung der Arbeitswelten. Zur Erfassbarkeit einer systemischen Transformation, Wiesbaden 2024, S. 37-65, online https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-44458-7; ders., Mensch | Mikrochip. Die Globalisierung der Arbeitswelten in der Computerindustrie 1960 bis 2000 – Fragen, Perspektiven, Thesen, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 66 (2018), S. 267-293, online https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2018_2_3_homberg.pdf.
  11. 11
    Fleischhack, Eine Welt im Datenrausch, S. 37.
  12. 12
    LAV NRW, R, 887, 1, Schreiben Innenministerium NRW an Wirtschaftsministerium NRW, 13.10.1964.
  13. 13
    Im bundesdeutschen Büroalltag waren solche »Turnschuhnetze« bis Anfang der 1990er Jahre hinein ein stehender Begriff. Vgl. Dušan Živadinović, Vom Turnschuhnetz zu Gigabit-Ethernet, in: c´t Extra 2021, S. 120-123, online https://www.heise.de/select/ct/2021/27/2120416074993628604.
  14. 14
    »Dezentralisierung ist nicht nur ein Hardware-Aspekt«.
  15. 15
    Malte Thießen, Digitalisierung findet Stadt. Digitale Transformationen der Stadtgesellschaft von den 1950er Jahren bis heute, in: Christoph Lorke (Hg.), Gütersloh. Geschichte einer Stadt 1945-2025, Bielefeld 2025, S. 523-549.
  16. 16
    »Dezentralisierung ist nicht nur ein Hardware-Aspekt«.
  17. 17
    Thomas Kasper, Wie der Sozialstaat digital wurde. Die Computerisierung der Rentenversicherung im geteilten Deutschland, Göttingen 2020, online https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/deliver/index/docId/2359/file/kasper_wie_der_sozialstaat_digital_wurde_2020.pdf.
  18. 18
    Archiv des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen (im Folgenden: ISG), GE 37, 418, Bericht des Hauptamtes / Zentrale Datenverarbeitung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen über Entwicklung, Stand und Ziele der EDV, 01.10.1970.
  19. 19
    Sabine Mecking, Gigantomanie versus Kirchturmpolitik? Staatliche Raumplanung und städtisches Selbstbewusstsein im Ruhrgebiet in den 1960er und 1970er Jahren, in: Karl Ditt/Klaus Tenfelde (Hg.), Das Ruhrgebiet in Rheinland und Westfalen. Koexistenz und Konkurrenz des Raumbewusstseins im 19. und 20. Jahrhundert, Paderborn 2007, S. 263-287, hier S. 282.
  20. 20
    Ebd., S. 287.
  21. 21
    ISG, GE 37, 418, Bericht des Hauptamtes / Zentrale Datenverarbeitung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen über Entwicklung, Stand und Ziele der EDV, 01.10.1970.
  22. 22
    Vgl. u.a. ISG, GE 46, 459, Verwaltungsblatt der Stadt Gelsenkirchen, 20.02.1984, Dienstanweisung ADV.
  23. 23
    Mülheim ist auf S. 1 der Quelle offenbar aus Datenschutzgründen getilgt, auf den Folgeseiten jedoch explizit als Beschwerdeführerin benannt.
  24. 24
    Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zur Verordnung über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen im Lande NRW, 09.02.1979. Am 9. Februar 1979 verkündete der Verfassungsgerichtshof drei Urteile zu Beschwerden der Städte Solingen (Aktenzeichen: VerfGH 13/77), Mülheim (VerfGH 7/78) und Hamm (VerfGH 9/78). Alle drei Städte hatten sich über eine unzulässige Einflussnahme des Landes bei der Planung von Rechenzentren beschwert. Alle drei Beschwerden erklärte der Verfassungsgerichtshof mit seinen Urteilen für zulässig, so dass das Land die Planung der Rechenzentren nicht gegen den Willen der Städte weiterverfolgen dürfe. Die drei Urteile finden sich online unter:
    https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1990_und_vorher/790209_13-77.pdf; https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1990_und_vorher/790209_7-78.pdf; https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1990_und_vorher/790209_9-78.pdf.
  25. 25
    »Schlechte Versorgung stärkt die AfD«, in: Spiegel online, 24.07.2025, https://www.spiegel.de/panorama/afd-schlechte-versorgung-staerkt-die-afd-a-22da9920-7fb8-4958-b5ab-e4784b74c206.

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